Buchführung/Jahresabschluß/Einnahme-Überschuß-Rechnung
Eine kontinuierliche und sorgfältig geführte Buchhaltung ist nicht nur die Grundlage für die Erstellung aussagekräftiger und ordnungsgemäßer Jahresabschlüsse, sondern ermöglicht bereits im Laufe des Jahres eine vorausschauende steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung.
Auch für Freiberufler und andere nicht buchführungspflichtige Unternehmen ist die zeitnahe Aufzeichnung der Einnahmen und Ausgaben notwendig, um steuerliche Pflichten fristgerecht erfüllen zu können und weitestgehende Planungssicherheit für die eigene Tätigkeit zu erreichen.
Daneben werden oftmals sehr kurzfristig betriebswirtschaftliche Auswertungen zur Vorlage bei Banken, Krankenkassen und anderen Institutionen benötigt.
Den Grundaufzeichnungen und der Richtigkeit der Belege kommt besondere Bedeutung zu.
Insbesondere die vielfältigen neuen Rechnungslegungsvorschriften, die es zu beachten gilt, verursachen den Unternehmen zunehmend Probleme.
Um den Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen nicht zu gefährden, sind die formellen Anforderungen an die Rechnungslegung unbedingt einzuhalten.
Gern beraten wir Sie zu allen Fragen, die sich aus der laufenden Buchführung ergeben.
Lohnbuchhaltung
Die Lohnbuchhaltung umfasst die Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen einschließlich der Lohnsteueranmeldungen und aller notwendigen Meldungen an die Krankenkassen und Berufsgenossenschaften.
Diese Meldungen sind in elektronischer Form an das Finanzamt bzw. die Sozialversicherungsträger zu übermitteln.
Steuererklärung
Unsere Tätigkeit umfasst die Erstellung aller notwendigen Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen, insbesondere:
• Einkommensteuererklärungen,
• Erklärungen zur gesonderten – und einheitlichen – Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung,
• Erklärungen nach dem Körperschaftsteuergesetz,
• Gewerbesteuererklärungen,
• Umsatzsteuererklärungen,
• Erbschaft- und Schenkungssteuererklärungen,
• Anträge auf Investitionszulage,
• Fertigung von Lohnsteuerermäßigungsanträgen sowie
• weiterer für spezielle Sachverhalte einzureichende Steuererklärungen bzw. Steueranmeldungen.
Auch sonstige Einzeltätigkeiten, wie z.B. Anträge auf Anpassung von Vorauszahlungen, Anträge auf Stundung sowie sonstige Anträge, soweit sie nicht in Steuererklärungen gestellt werden, sind Bestandteil unserer Tätigkeit.
Allgemeine steuerliche Beratung
Die sich ständig ändernde steuerliche Gesetzgebung sowie die Rechtsprechung der Finanzgerichte und des Bundesfinanzhofes führen nicht nur zu verstärktem Beratungsbedarf bei Unternehmen, sondern zunehmend auch bei Privatpersonen. Von der Steuererklärung auf dem Bierdeckel keine Spur. Steueroptimale Gestaltungen auch im außerunternehmerischen Bereich sind ohne professionelle Unterstützung kaum mehr möglich.
Auch hier bieten wir Beratung im Einzelfall.
Existenzgründungsberatung
Der Weg in die wirtschaftliche Selbständigkeit bedarf umfangreicher Vorbereitungen.
Hierzu gehören insbesondere:
• Branchenspezifische Informationen und Standortwahl,
• Wahl der Rechtsform,
• Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplanung/ Umsatz- und Rentabilitätsvorschau,
• Öffentliche Zuschüsse,
• Personalbedarf,
• Anmeldungen und Genehmigungen,
• Beachtung der Rechnungslegungsvorschriften und Maßnahmen zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Buchführung,
• Kenntnis und Beachtung diverser steuerlicher Vorschriften,
• Maßnahmen zur Früherkennung und Vermeidung betrieblicher Krisen.
Mitwirkung bei steuerlichen Betriebsprüfungen
Die Finanzämter führen Außenprüfungen durch, die sich auf eine oder mehrere Steuerarten beziehen und einen oder mehrere Besteuerungszeiträume umfassen.
Meist handelt es sich um allgemeine Betriebsprüfungen, um Umsatzsteuer-Sonderprüfungen oder um Lohnsteuer-Außenprüfungen.
Für Personen, die nicht unternehmerisch tätig sind, werden gelegentlich Außenprüfungen durchgeführt, wenn die für die Besteuerung erheblichen Verhältnisse der Aufklärung bedürfen und dies nicht an Amtsstelle erreicht wird.
Im Rahmen von Außenprüfungen hat das Finanzamt eine Reihe von Formvorschriften zu beachten.
Der Steuerpflichtige hat Mitwirkungspflichten zu erfüllen.
Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung anstehender Außenprüfungen und vertreten Ihre Interessen bei der Auseinandersetzung zu steuerlichen Problemen mit dem Außenprüfer bis hin zur steuerlichen Beurteilung des Betriebsprüfungsberichtes und der Prüfung ergangener Änderungsbescheide.
Vertretung im Rechtsbehelfsverfahren
Die Vertretung im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren umfasst im wesentlichen folgende Tätigkeiten:
• Prüfung der Zulässigkeit von Einsprüchen gegen Verwaltungsakte
gem. §§ 347 ff. Abgabenordnung,
• Einlegung des Einspruchs mit ausführlicher Einspruchsbegründung unter Berücksichtigung geltender Verwaltungsanweisungen und Rechtsprechung,
• ggf. Antrag auf Aussetzung der Vollziehung,
• Führung des Schriftwechsels mit dem Finanzamt bis zur Entscheidung über den Einspruch,
• Prüfung geänderter Verwaltungsakte.
Soweit das Finanzamt dem Einspruch nicht abhilft, ergeht eine Einspruchsentscheidung. Diese kann ggf. durch Klage beim zuständigen Finanzgericht angefochten werden. Hier gelten dann die Vorschriften der Finanzgerichtsordnung.